Das Erbrecht regelt den Übergang von Vermögenswerten einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen. Ein sensibles Thema und die meisten Menschen befassen sich nicht gerne mit der Möglichkeit des eigenen Ablebens oder des Todes einer nahestehenden Person. Mir ist es sehr wichtig, neben meiner fachlichen Unterstützung meinen Mandanten eine vertrauensvolle Atmosphäre zu bieten, um ihre Erbangelegenheiten zu klären. Die Vermögensnachfolge sollte beizeiten geregelt sein, um späteren Streit zu vermeiden. Ich übernehme die Beratung und Vertretung nach einem Erbfall sowohl bei gesetzlicher als auch bei testamentarischer Erbfolge, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Erbscheinanfechtungen, Testamentsanfechtungen und -vollstreckungen.